Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Anmeldung und Teilnahme an (Fortbildungs-)Veranstaltungen
der VSC ViennaStudyClub GmbH
1. Geltungsbereich und Allgemeines
Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für sämtliche (Fortbildungs-)Veranstaltungen der VSC ViennaStudyClub GmbH (FN 640093p), Mariahilferstraße 93/22, 1060 Wien (im Folgenden „VSC“). Das Angebot an (Fortbildungs-)Veranstaltungen der VSC richtet sich an praktizierende Zahnärzte, Fachärzte der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde sowie Physiotherapeuten (nur solche in der Folge „der Arzt oder Physiotherapeut“) und somit ausschließlich an Unternehmer iSd KSchG. Der Kunde bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er Arzt oder Physiotherapeut in diesem Sinne ist, die jeweilige (Fortbildungs-)Veranstaltung in seinen Tätigkeitsbereich fällt und die Veranstaltung insbesondere kein Gründungsgeschäft für ihn darstellt.
Für den Fall, dass der Arzt oder Physiotherapeut ein angestellter Arzt oder angestellter Physiotherapeut sein sollte, hat der Arbeitgeber des Arztes oder Physiotherapeuten (Krankenanstalt bzw. Ordination) den Vertrag für den jeweiligen angestellten Arzt oder angestellten Physiotherapeuten abzuschließen, widrigenfalls die Anmeldung und Teilnahme durch einen angestellten Arzt oder angestellten Physiotherapeuten ausgeschlossen ist und von der VSC gemäß Punkt 2. dieser AGB abgelehnt wird (Arzt, Physiotherapeut und/oder deren Arbeitgeber in der Folge „Kunde“). Im Fall des Vertragsabschlusses durch einen Arbeitgeber ist der angestellte Arzt oder Physiotherapeut dem Arbeitgeber zuzurechnen und haftet dieser für das Handeln des angestellten Arztes oder Physiotherapeuten entsprechend, insbesondere für die Einhaltung der jeweils gültigen Veranstaltungs- und Hausordnungen und betreffend Urheber- und Bildrechte (Punkt 8.).
Der Kunde erklärt sich mit seiner Anmeldung zu einer (Fortbildungs-)Veranstaltung mit diesen AGB in ihrer gültigen Fassung einverstanden und an sie gebunden. Weiters erklärt der Kunde durch seine Teilnahme an der (Fortbildungs-)Veranstaltung, die jeweils gültigen Veranstaltungs- und Hausordnungen einzuhalten.
In diesen AGB sowie anderen Veranstaltungsprospekten und -unterlagen verwendete personenbezogene Bezeichnungen in geschlechtsspezifischer Form beziehen sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
2 . Anmeldung zu (Fortbildungs-) Veranstaltungen der VSC
Die von VSC angebotenen (Fortbildungs-)Veranstaltungen sowie deren Inhalt und allfälliger Anforderungen an die Teilnehmer bzw. sonstige Grundvoraussetzungen sind auf der Webseite viennastudyclub.com ersichtlich. Das (Fortbildungs-)Veranstaltungsangebot der VSC ist freibleibend, sohin hat die VSC das Recht, dieses jederzeit zu verändern.
Anmeldungen zu den angebotenen Veranstaltungen sind vom Kunden ausschließlich über das auf der Webseite viennastudyclub.com, zur Verfügung gestellte Online-Bestellverfahren vorzunehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt, wobei bei Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl weitere Anmeldungen nicht mehr möglich sind. Anmeldungen, die nicht über das Online-Bestellverfahren erfolgen (z.B. per E-Mail), werden von der VSC nicht entgegengenommen und daher auch nicht berücksichtigt.
Jede Anmeldung ist rechtsverbindlich und behält bis zur Annahme der Anmeldung mittels schriftlicher Anmeldebestätigung oder aber schriftlicher Verständigung von der Nichtannahme durch die VSC ihre Gültigkeit. Die Annahme bzw. Verständigung von der Nichtannahme erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist nach Einlangen der Anmeldung. Ein Vertragsabschluss, der zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt, erfolgt erst und ausschließlich durch Übermittlung einer schriftlichen Anmeldebestätigung durch die VSC. Anmeldungen können vonseiten der VSC grundlos abgelehnt werden; diesfalls wird eine allfällig bereits entrichtete Teilnahmegebühr abzugsfrei rückerstattet.
Weiters
3 Stornierung und Rücktrittsrecht
Nach erfolgter rechtsverbindlicher Anmeldung durch den Kunden (also unabhängig davon, ob die Anmeldung bereits bestätigt wurde) ist eine Stornierung bis zur sieben Kalendertage vor der (Fortbildungs-)Veranstaltung möglich. Diese hat in Schriftform zu erfolgen und bedarf einer schriftlichen Bestätigung des Erhalts von Seiten der VSC. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornoerklärung ist das Einlangen bei der VSC.
Bei Stornierung durch den Kunden bis 30 Kalendertage vor Beginn der (Fortbildungs-)Veranstaltung sind 10% der Teilnahmegebühr fällig, bei Stornierung von 29 bis sieben Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung sind 50 Prozent der Teilnahmegebühr fällig. Spätere Stornierungen sind nicht mehr möglich, sodass etwa auch (mehr als) sieben Werktage vor der Veranstaltung versendete Stornierungen, die erst am sechsten Tag vor der (Fortbildungs-)Veranstaltung oder später einlangen, unwirksam sind und die gesamte Teilnahmegebühr fällig ist. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Kunde die (Fortbildungs-)Veranstaltung unbesucht lässt.
Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich. Eine Teilnahme durch den namhaft Ersatzteilnehmer ist erst mit schriftlicher Zustimmung durch die VSC möglich, wobei sich die VSC das Recht vorbehält, namhaft gemachte Ersatzteilnehmer abzulehnen.
Dem Kunden kommt kein Rücktrittsrecht, insbesondere keines gemäß FAGG zu, welches lediglich auf vom Veranstaltungsangebot der VSC ausgeschlossene Verbraucher Anwendung findet.
4 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Teilnahmegebühr für die (Fortbildungs-)Veranstaltung ergibt sich aus der im Zeitpunkt der Anmeldung jeweils gültigen auf der Webseite der VSC bekanntgegebenen Veranstaltungsinformation.
Die Teilnahmegebühren verstehen sich als reine Veranstaltungskosten, d.h. sie beinhalten die Teilnahme an der jeweiligen (Fortbildungs-)Veranstaltung einschließlich allfällig bereitgestellter Unterlagen. Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Aufwand für die Verpflegung sind – sofern nicht anders angegeben – von den Teilnehmern selbst zu tragen.
Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich sämtliche Angaben zu Teilnahmegebühren als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Teilnahmegebühr ist bei Anmeldung im Wege des Online-Bestellverfahrens vom Kunden im Vorhinein zu bezahlen, wobei als Art der Erfüllung Zahlung durch im Online-Bestellverfahren akzeptierte Zahlungsmethoden, also aktuell Debit- sowie Kreditkarte (VISA oder Mastercard), Sofort-Überweisung und Express-Kartentransaktionen (wie Apple Pay und Google Pay), vereinbart wird.
Eine Rechnung über die Teilnahmegebühr wird auf elektronischem Weg an die vom Kunden bekannt gegebenen E-Mail-Adresse gesendet und der Kunde verzichtet ausdrücklich auf eine postalische Zusendung der Rechnung.
Bei allfälligem Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. an. Der Kunde ist verpflichtet, der VSC sämtliche durch seinen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich die VSC ausdrücklich vor.
5 Programmänderung und Absage von Veranstaltungen durch die VSC
Organisatorisch bedingte Programmänderungen wie Änderungen von Terminen, (Beginn-)Zeiten und Dauer von (Fortbildungs-)Veranstaltungen, Ort oder Vortragenden sowie Veranstaltungsabsagen behält sich die VSC vor. Sämtliche Teilnehmer (Kunden, die eine Anmeldebestätigung für die Veranstaltung von der VSC erhalten haben) werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
Die VSC behält sich vor, Personen mit Krankheits- oder Verkühlungssymptomen zum Schutz aller Seminarteilnehmer jederzeit von der Teilnahme an einer (Fortbildungs-)Veranstaltung auszuschließen.
Ersatz für entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, Reise- und/oder Übernachtungskosten) und sonstige Ansprüche gegenüber der VSC ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.
Im Fall der Absage einer (Fortbildungs-)Veranstaltung erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmegebühren. Ein Anspruch auf Durchführung der (Fortbildungs-)Veranstaltung besteht nicht.
6 Teilnahmebestätigung
Die VSC stellt für die vollständige Teilnahme an einer (Fortbildungs-)Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung an die an der (Fortbildungs-)Veranstaltung teilnehmende Person aus. Erstreckt sich die (Fortbildungs-)Veranstaltung über einen ganzen Tag oder mehrere Tage, bezieht sich die Teilnahmebestätigung auf vollständig absolvierte Veranstaltungshalbtage.
7 Schadenersatz und Gewährleistung
Die VSC und/oder sonstige Veranstalter übernehmen für persönliche Gegenstände von Teilnehmern an (Fortbildungs-)Veranstaltungen keine Haftung.
Eine Haftung der VSC besteht lediglich für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen.
Das Vorliegen jeglicher Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Die VSC übernimmt keinerlei Haftung und/oder Gewährleistung für die Angaben in Veranstaltungsunterlagen und/oder von Vortragenden während der Veranstaltung selbst, wovon insbesondere auch die formelle und inhaltliche Richtigkeit solcher Angaben erfasst sind.
8 Urheber- und Bildrecht
Die VSC behält sich alle Rechte im Hinblick auf den Inhalt der (Fortbildungs-)Veranstaltungen, insbesondere betreffend die Unterlagen und den Vortrag, vor, worunter auch die Rechte der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung fallen.
Die verwendeten Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht (auch nicht auszugsweise) ohne schriftliche Einwilligung seitens der VSC und des jeweiligen Vortragenden in irgendeiner Form reproduziert, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder (gewerblich) genutzt werden.
Ohne ausdrückliche Erlaubnis der VSC und des Vortragenden dürfen während der (Fortbildungs-)Veranstaltung keine Videoaufzeichnungen, Fotografien oder Audioaufnahmen gemacht werden.
Der Kunde hält die VSC und sonstige Veranstalter im Hinblick auf allfällige durch ihn begangene Urheberrechtsverletzungen und/oder sonstige Verletzungen schad- und klaglos.
Der Kunde willigt in die Anfertigung allfälliger Bild- und Tonaufnahmen die eigene Person betreffend ein, und zwar zur unbeschränkten Nutzung, Verbreitung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen in geänderter oder unveränderter Form zum Zweck der Berichterstattung über die (Fortbildungs-)Veranstaltung der VSC (insbesondere in Printmedien, im Rahmen des Internetauftritts der VSC, sowie in Sozialen Medien) für Interessenten.
9 Datenschutz
Der Kunde anerkennt und stimmt ausdrücklich zu, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke der Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet.
Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung (insbesondere die Zahlung der Teilnahmegebühren) erforderlich. Vertragspartner der VSC sind über Datenschutzbestimmungen instruiert und entsprechend verpflichtet.
Mit Anmeldung zu einer (Fortbildungs-)Veranstaltung stimmt der Kunde zu, laufend über (Fortbildungs-)Veranstaltungen der VSC informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich abgeändert oder widerrufen werden.
Der Kunde erteilt weiters eine ausschließlich schriftlich widerrufliche Zustimmung, dass Vor- und Zuname sowie im Rahmen einer Teilnehmerliste veröffentlicht bzw. an andere Veranstaltungsteilnehmer weitergegeben werden. Werden in der Ausschreibung der (Fortbildungs-)Veranstaltung Kooperationspartner genannt, erteilt der Kunde für diesen Fall eine widerrufliche Zustimmung, dass seine angeführten, personenbezogenen Daten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zur Übermittlung von Marketing, Werbung und Informationsmaterialien gegebenenfalls den in der Ausschreibung der (Fortbildungs-)Veranstaltung genannten Kooperationspartnern weitergegeben und durch diese verwendet werden. Diese Zustimmungserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die VSC ist verpflichtet, den Widerruf umgehend an die betroffenen Kooperationspartner weiterzuleiten.
10 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der VSC.
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
Für Streitigkeiten ist das am Sitz der VSC sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
11 Schlussbestimmungen – Schriftform, maßgebliche elektronische und physische Adressen des Kunden, Abtretungs- und Aufrechnungsverbot, salvatorische Klausel
Sofern in diesen AGB die Schriftform gefordert ist oder darauf Bezug genommen wird, ist die Textform (also auch E-Mail) ausreichend.
Sollte der Kunde die Zusendung rechtserheblicher Erklärungen an eine andere E-Mailadresse als jene wünschen, an die Rechnungen zugesandt werden, ist dies entsprechend der VSC mitzuteilen. Eine Erklärung an die zuletzt vom Kunden bekanntgegebenen E-Mailadresse – sei es auch nur diejenige, an welche Rechnungen versendet werden können – gilt zu demjenigen Zeitpunkt als dem Kunden zugegangen, zu welchem diese unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann. Unterlässt der Kunde die Bekanntgabe einer Änderung der E-Mailadresse, gelten an die zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse versandte Erklärungen dennoch als zugegangen. Dasselbe gilt für postalische Zusendungen an die zuletzt vom Kunden bekanntgegebene physische Adresse.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche an Dritte abzutreten, zu verpfänden oder über diese sonst zu Gunsten Dritter zu verfügen. Weiters ist es dem Kunden nicht gestattet, eigene Ansprüche gegen Ansprüche der VSC aufzurechnen.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt gegebenenfalls eine wirksame Regelung, die die Vertragspartner unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit bzw. die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten, und die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck der nichtigen bzw. unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Änderungen und Ergänzungen sowie abweichende Vereinbarungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.