General terms and conditions of business
for registration and participation in (training) events
VSC ViennaStudyClub GmbH
1. Scope and General Information
These General Terms and Conditions (hereinafter referred to as “GTC”) apply to all (continuing education) events offered by VSC ViennaStudyClub GmbH (FN 640093p), Mariahilferstraße 93/22, 1060 Vienna (hereinafter referred to as “VSC”). VSC's (continuing education) events are aimed at practicing dentists, otolaryngologists, and physiotherapists (hereinafter referred to as “the doctor or physiotherapist”) and thus exclusively at entrepreneurs as defined by the Austrian Consumer Protection Act (KSchG). By registering, the customer confirms that they are a doctor or physiotherapist as defined, that the respective (continuing education) event falls within their field of activity, and that the event does not constitute a business start-up for them.
If the physician or physiotherapist is an employed physician or physiotherapist, their employer (hospital or practice) must conclude the contract on their behalf. Otherwise, registration and participation by an employed physician or physiotherapist is excluded and will be rejected by VSC in accordance with point 2 of these terms and conditions (the physician, physiotherapist, and/or their employer are hereinafter referred to as the "client"). If the contract is concluded by an employer, the employed physician or physiotherapist is considered to be acting on behalf of the employer, and the employer is liable for the actions of the employed physician or physiotherapist accordingly, in particular for compliance with the applicable event and house rules and regarding copyright and image rights (point 8).
By registering for a (training) event, the customer agrees to these terms and conditions in their current version and is bound by them. Furthermore, by participating in the (training) event, the customer agrees to comply with the applicable event and house rules.
In these terms and conditions, as well as in other event brochures and documents, personal designations in gender-specific form refer to women and men equally.
2. Registration for events of the VSC
The (professional development) events offered by VSC, their content, and any participant requirements or other basic prerequisites can be found on the website viennastudyclub.com. VSC's (professional development) event offerings are subject to change without notice, and VSC therefore reserves the right to modify them at any time.
Registrations for the offered events must be made by the customer exclusively via the online registration process provided on the website viennastudyclub.com. Registrations will be considered in the order they are received, and once the maximum number of participants has been reached, no further registrations will be possible. Registrations submitted via other means (e.g., by email) will not be accepted by the VSC and therefore will not be considered.
Every registration is legally binding and remains valid until acceptance by written confirmation of registration or written notification of rejection by VSC. Acceptance or notification of rejection will be sent within a reasonable timeframe after receipt of the registration. A contract entitling the participant to attend the event is concluded only and exclusively upon issuance of a written confirmation of registration by VSC. VSC reserves the right to reject registrations without giving a reason; in this case, any participation fee already paid will be refunded in full.
Furthermore
3 Stornierung und Rücktrittsrecht
Nach erfolgter rechtsverbindlicher Anmeldung durch den Kunden (also unabhängig davon, ob die Anmeldung bereits bestätigt wurde) ist eine Stornierung bis zur sieben Kalendertage vor der (Fortbildungs-)Veranstaltung möglich. Diese hat in Schriftform zu erfolgen und bedarf einer schriftlichen Bestätigung des Erhalts von Seiten der VSC. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornoerklärung ist das Einlangen bei der VSC.
Bei Stornierung durch den Kunden bis 30 Kalendertage vor Beginn der (Fortbildungs-)Veranstaltung sind 10% der Teilnahmegebühr fällig, bei Stornierung von 29 bis sieben Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung sind 50 Prozent der Teilnahmegebühr fällig. Spätere Stornierungen sind nicht mehr möglich, sodass etwa auch (mehr als) sieben Werktage vor der Veranstaltung versendete Stornierungen, die erst am sechsten Tag vor der (Fortbildungs-)Veranstaltung oder später einlangen, unwirksam sind und die gesamte Teilnahmegebühr fällig ist. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Kunde die (Fortbildungs-)Veranstaltung unbesucht lässt.
Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich. Eine Teilnahme durch den namhaft Ersatzteilnehmer ist erst mit schriftlicher Zustimmung durch die VSC möglich, wobei sich die VSC das Recht vorbehält, namhaft gemachte Ersatzteilnehmer abzulehnen.
Dem Kunden kommt kein Rücktrittsrecht, insbesondere keines gemäß FAGG zu, welches lediglich auf vom Veranstaltungsangebot der VSC ausgeschlossene Verbraucher Anwendung findet.
4 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Teilnahmegebühr für die (Fortbildungs-)Veranstaltung ergibt sich aus der im Zeitpunkt der Anmeldung jeweils gültigen auf der Webseite der VSC bekanntgegebenen Veranstaltungsinformation.
Die Teilnahmegebühren verstehen sich als reine Veranstaltungskosten, d.h. sie beinhalten die Teilnahme an der jeweiligen (Fortbildungs-)Veranstaltung einschließlich allfällig bereitgestellter Unterlagen. Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Aufwand für die Verpflegung sind – sofern nicht anders angegeben – von den Teilnehmern selbst zu tragen.
Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich sämtliche Angaben zu Teilnahmegebühren als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Teilnahmegebühr ist bei Anmeldung im Wege des Online-Bestellverfahrens vom Kunden im Vorhinein zu bezahlen, wobei als Art der Erfüllung Zahlung durch im Online-Bestellverfahren akzeptierte Zahlungsmethoden, also aktuell Debit- sowie Kreditkarte (VISA oder Mastercard), Sofort-Überweisung und Express-Kartentransaktionen (wie Apple Pay und Google Pay), vereinbart wird.
Eine Rechnung über die Teilnahmegebühr wird auf elektronischem Weg an die vom Kunden bekannt gegebenen E-Mail-Adresse gesendet und der Kunde verzichtet ausdrücklich auf eine postalische Zusendung der Rechnung.
Bei allfälligem Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. an. Der Kunde ist verpflichtet, der VSC sämtliche durch seinen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich die VSC ausdrücklich vor.
5 Programmänderung und Absage von Veranstaltungen durch die VSC
Organisatorisch bedingte Programmänderungen wie Änderungen von Terminen, (Beginn-)Zeiten und Dauer von (Fortbildungs-)Veranstaltungen, Ort oder Vortragenden sowie Veranstaltungsabsagen behält sich die VSC vor. Sämtliche Teilnehmer (Kunden, die eine Anmeldebestätigung für die Veranstaltung von der VSC erhalten haben) werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
Die VSC behält sich vor, Personen mit Krankheits- oder Verkühlungssymptomen zum Schutz aller Seminarteilnehmer jederzeit von der Teilnahme an einer (Fortbildungs-)Veranstaltung auszuschließen.
Ersatz für entstandene Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, Reise- und/oder Übernachtungskosten) und sonstige Ansprüche gegenüber der VSC ist ausgeschlossen. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen.
Im Fall der Absage einer (Fortbildungs-)Veranstaltung erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmegebühren. Ein Anspruch auf Durchführung der (Fortbildungs-)Veranstaltung besteht nicht.
6 Teilnahmebestätigung
Die VSC stellt für die vollständige Teilnahme an einer (Fortbildungs-)Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung an die an der (Fortbildungs-)Veranstaltung teilnehmende Person aus. Erstreckt sich die (Fortbildungs-)Veranstaltung über einen ganzen Tag oder mehrere Tage, bezieht sich die Teilnahmebestätigung auf vollständig absolvierte Veranstaltungshalbtage.
7 Schadenersatz und Gewährleistung
Die VSC und/oder sonstige Veranstalter übernehmen für persönliche Gegenstände von Teilnehmern an (Fortbildungs-)Veranstaltungen keine Haftung.
Eine Haftung der VSC besteht lediglich für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen.
Das Vorliegen jeglicher Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Die VSC übernimmt keinerlei Haftung und/oder Gewährleistung für die Angaben in Veranstaltungsunterlagen und/oder von Vortragenden während der Veranstaltung selbst, wovon insbesondere auch die formelle und inhaltliche Richtigkeit solcher Angaben erfasst sind.
8 Urheber- und Bildrecht
Die VSC behält sich alle Rechte im Hinblick auf den Inhalt der (Fortbildungs-)Veranstaltungen, insbesondere betreffend die Unterlagen und den Vortrag, vor, worunter auch die Rechte der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung fallen.
Die verwendeten Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht (auch nicht auszugsweise) ohne schriftliche Einwilligung seitens der VSC und des jeweiligen Vortragenden in irgendeiner Form reproduziert, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder (gewerblich) genutzt werden.
Ohne ausdrückliche Erlaubnis der VSC und des Vortragenden dürfen während der (Fortbildungs-)Veranstaltung keine Videoaufzeichnungen, Fotografien oder Audioaufnahmen gemacht werden.
Der Kunde hält die VSC und sonstige Veranstalter im Hinblick auf allfällige durch ihn begangene Urheberrechtsverletzungen und/oder sonstige Verletzungen schad- und klaglos.
Der Kunde willigt in die Anfertigung allfälliger Bild- und Tonaufnahmen die eigene Person betreffend ein, und zwar zur unbeschränkten Nutzung, Verbreitung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen in geänderter oder unveränderter Form zum Zweck der Berichterstattung über die (Fortbildungs-)Veranstaltung der VSC (insbesondere in Printmedien, im Rahmen des Internetauftritts der VSC, sowie in Sozialen Medien) für Interessenten.
9 Datenschutz
Der Kunde anerkennt und stimmt ausdrücklich zu, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke der Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet.
Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung (insbesondere die Zahlung der Teilnahmegebühren) erforderlich. Vertragspartner der VSC sind über Datenschutzbestimmungen instruiert und entsprechend verpflichtet.
Mit Anmeldung zu einer (Fortbildungs-)Veranstaltung stimmt der Kunde zu, laufend über (Fortbildungs-)Veranstaltungen der VSC informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich abgeändert oder widerrufen werden.
Der Kunde erteilt weiters eine ausschließlich schriftlich widerrufliche Zustimmung, dass Vor- und Zuname sowie im Rahmen einer Teilnehmerliste veröffentlicht bzw. an andere Veranstaltungsteilnehmer weitergegeben werden. Werden in der Ausschreibung der (Fortbildungs-)Veranstaltung Kooperationspartner genannt, erteilt der Kunde für diesen Fall eine widerrufliche Zustimmung, dass seine angeführten, personenbezogenen Daten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zur Übermittlung von Marketing, Werbung und Informationsmaterialien gegebenenfalls den in der Ausschreibung der (Fortbildungs-)Veranstaltung genannten Kooperationspartnern weitergegeben und durch diese verwendet werden. Diese Zustimmungserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die VSC ist verpflichtet, den Widerruf umgehend an die betroffenen Kooperationspartner weiterzuleiten.
10 Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der VSC.
Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
Für Streitigkeiten ist das am Sitz der VSC sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
11 Schlussbestimmungen – Schriftform, maßgebliche elektronische und physische Adressen des Kunden, Abtretungs- und Aufrechnungsverbot, salvatorische Klausel
Sofern in diesen AGB die Schriftform gefordert ist oder darauf Bezug genommen wird, ist die Textform (also auch E-Mail) ausreichend.
Sollte der Kunde die Zusendung rechtserheblicher Erklärungen an eine andere E-Mailadresse als jene wünschen, an die Rechnungen zugesandt werden, ist dies entsprechend der VSC mitzuteilen. Eine Erklärung an die zuletzt vom Kunden bekanntgegebenen E-Mailadresse – sei es auch nur diejenige, an welche Rechnungen versendet werden können – gilt zu demjenigen Zeitpunkt als dem Kunden zugegangen, zu welchem diese unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann. Unterlässt der Kunde die Bekanntgabe einer Änderung der E-Mailadresse, gelten an die zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse versandte Erklärungen dennoch als zugegangen. Dasselbe gilt für postalische Zusendungen an die zuletzt vom Kunden bekanntgegebene physische Adresse.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche an Dritte abzutreten, zu verpfänden oder über diese sonst zu Gunsten Dritter zu verfügen. Weiters ist es dem Kunden nicht gestattet, eigene Ansprüche gegen Ansprüche der VSC aufzurechnen.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt gegebenenfalls eine wirksame Regelung, die die Vertragspartner unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit bzw. die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten, und die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck der nichtigen bzw. unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Änderungen und Ergänzungen sowie abweichende Vereinbarungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.